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Informationen zum Jugendschutz

Die Schattenzeilen sind mit einem Jugendschutz-Kennzeichen versehen. Software, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gedacht ist, kann damit besser über das Blockieren von Inhalten entscheiden.

Wir haben uns für das Label »Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia« (kurz: FSM) entschieden. Die FSM ist ein gemeinnütziger Verein, der sich mit Jugendmedienschutz in Onlinemedien befasst. Innerhalb des durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im Jahr 2003 eingeführten Systems der regulierten Selbstregulierung ist die FSM anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien.

Altersklassifizierung

Warum setzen die Schattenzeilen ein Altersverifikationssystem ein?

Die deutsche Gesetzgebung erfuhr hinsichtlich des Jugendschutzes im April 2003 eine Änderung, nach der jugendgefährdende Inhalte nur einer geschlossenen Benutzergruppe zugänglich gemacht werden dürfen. Ein Zugang zu dieser Gruppe darf nur erhalten, wer persönlich das entsprechende Alter nachgewiesen hat. Wenn wir gegen diese Regelung und damit gegen geltendes Recht verstoßen, müssen wir uns dafür verantworten, was unter anderem eine Schliessung der Schattenzeilen zur Folge haben würde. Dieses Risiko werden wir nicht auf uns nehmen.

Muss ich mein Alter jedes Mal neu bestätigen?

Nein. Wenn du uns dein Alter einmal über eines der Altersverifikationssysteme bestätigt hast, werden wir uns diese Information merken. Die geschützten Inhalte sind dann nach einem erneuten Einloggen sofort freigeschaltet.

Wir behalten uns jedoch vor, die Bestätigung der gespeicherten Altersverifikation in größeren Zeitabständen erneut zu fordern, um Missbrauch vorzubeugen.

Warum genügt nicht ...?

... ein Button »Ich bin mindestens 18 Jahre alt«?

... meine Altersangabe in meinem Profil?

... die Eingabe meiner Ausweisnummer?

... eine Ausweiskopie?

... das System xyz?

Warum stellen die Schattenzeilen keinen eigenen Zugang zur Verfügung?

Die Schattenzeilen sind ein in privater Freizeit betriebenes Projekt. Die Realisierung eines eigenen Zugangs überschreitet unsere zeitlichen, finanziellen und personellen Möglichkeiten. Es wäre dann erforderlich, dass ein Mitglied des Teams entweder jeden Benutzer besucht und von Angesicht zu Angesicht auf sein Alter hin überprüft oder dass die Schattenzeilen ein eigenes Altersverifikationssystem finanzieren. Beides ist uns nicht möglich.

Gibt es einen Jugendschutz-Beauftragten?

Die Verpflichtung zur Bestellung einer Jugendschutzbeauftragten ergibt sich aus §12 Abs. V Mediendienste-Staatsvertrag, §7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie aus §7a des Gesetztes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM).

Bewertende Stelle und Jugendschutzbeauftragter nach JMStV:

Immo W. Fietz c/o JugendSchutzBeauftragte.Net

Mail: info@jugendschutzbeauftragte.net

Web: jugendschutzbeauftragte.net

Ich habe genug gelesen.

Zu den Verifizierungsmöglichkeiten

 

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