Rettet den Dom!
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wird in einer ersten Anhörung am 01.04.2008 über die Zulässigkeit eines Antrags einer in Deutschland gemeldeten Person befinden, die den Begriff »Dom« als geschützte Wortmarke eintragen lassen möchte. Um das zu verhindern, brauchen wir dringend deine Mithilfe!
Veröffentlicht am 01.04.2008.
Hinweis: Der folgende Artikel entspricht nicht den Tatsachen. Weder gab es am 01.04.2008 eine Absicht auf Eintragung der Wortmarke »Dom«, noch gab es eine Absicht, einen solchen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt zu prüfen. Die Nachricht war unser Aprilscherz zum 01.04.2008. Wir bedanken uns bei allen, die sich uns gegenüber zur Unterstützung der fiktiven Aktion bereit erklärt haben und hoffen, ihr nehmt uns den Scherz nicht übel!
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wird in einer ersten Anhörung am 01.04.2008 über die Zulässigkeit eines Antrags einer in Deutschland gemeldeten Person befinden, die den Begriff »Dom« als geschützte Wortmarke eintragen lassen möchte.
Information zum Markenschutz
Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens oder einer Gesellschaft. Als Marke schutzfähig sind dabei Zeichen, die sich eignen, diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen oder Gesellschaften zu unterscheiden. Marken können zum Beispiel Wörter, Buchstaben und Zahlen sein, in besonders gelagerten Fällen auch Farben und Hörzeichen.
Eine Marke kann grundsätzlich jeder anmelden und damit für sich schützen lassen. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden. Vor einer Eintragung wird der Antrag geprüft, eine Eintragung und Markenschutz erfolgt nur dann, wenn der Antrag nicht zurückgewiesen wird.
Mit der Eintragung erwirbt der Inhaber der Marke das alleinige Recht, diese Marke für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Dem Markeninhaber steht es frei, ein Nutzungsrecht (eine Lizenz) an seiner Marke einzuräumen, wobei er die Zahlung von Lizenzgebühren verlangen kann. Ebenso kann der Markeninhaber bei Verletzung seines Rechtes auf Verwendung der Marke versäumte Lizenzgebühren einfordern – auch über den Rechtsweg.
Die Wortmarke »Dom«
Da der eingegangene Antrag zum Schutz der Marke »Dom« in Köln gestellt worden sei, ist zu vermuten, dass kirchliche Organisationen Wortkombinationen wie »Kölner Dom«, »Dom-Konzert« oder »Domstufen« sicher vor Missbrauch machen wollen. Dass dabei insbesondere die BDSM-Szene einen erheblichen Nachteil erleidet und mit dem Tag der Eintragung des Wortes »Dom« als geschützte Marke tausende Online-Angebote und Druckwerke, die das Wort »Dom« benutzen, einer Lizenzpflicht unterliegen, ist dem Antragsteller möglicherweise unbewusst. Sofern beim Deutschen Patent- und Markenamt die Gebräuchlichkeit des Wortes »Dom« unbekannt oder unberücksichtigt bleibt, droht der BDSM-Szene ein erheblicher Schaden – vornehmlich auch in finanzieller und rechtlicher Hinsicht. Im Grunde darf sich folglich keine Person »Dom« nennen, sofern sie nicht die Genehmigung durch den Markeninhaber dazu erhält. Eine solche Genehmigung erscheint gleichwohl kaum realistisch.
Sofern der Antrag als zulässig betrachtet wird, ist mit einer endgültigen Entscheidung über die Eintragung der Marke in sieben bis acht Monaten zu rechnen.
Wir wehren uns gegen die Eintragung der Wortmarke »Dom«!
Wir möchten mit dieser aus Zeitgründen kurz entschlossenen Aktion das Deutsche Patent- und Markenamt auf die Interessensgewichtung des Wortes »Dom« in der BDSM-Szene hinweisen. Wir möchten erreichen, dass eine Eintragung des Wortes »Dom« als geschütztes Markenzeichen nicht gelingt!
Unterstütze uns, unterstütze die BDSM-Szene, unterstütze die Doms!
Bitte sende dein Protestschreiben an uns und wir werden es in einer noch zu organisierenden, die Medien aufmerksam machenden Aktion beim Deutschen Patent- und Markenamt noch vor Ablauf der Prüfungsfrist gemeinsam mit allen anderen eingegangenen Protestnoten übergeben. Wir werden ausschließlich deinen Nicknamen verwenden. Deine Mailadresse werden wir dem Deutschen Patent- und Markenamt selbstverständlich nicht überreichen. Wir haben dir hier eine Protestnote vorbereitet, freuen uns aber, wenn du auch eigene Worte findest.
Ich bin ein Dom! (Gegebenenfalls bitte löschen.)
Hiermit wende ich, (dein Name oder Nickname), mich gegen die Eintragung des Wortes »Dom« als geschützte Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Das Wort »Dom« hat in der BDSM-Szene eine schwergewichtete Bedeutung und steht nicht in Bezug zu den Interessen des Antragseinbringers! Ich fordere Sie hiermit auf, sich vor einer Entscheidung über die Eintragung des Wortes »Dom« als Marke über die alltägliche Gebräuchlichkeit des Wortes in der BDSM-Szene zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
(dein Name oder Nickname)
Du kannst uns auch unterstützen, indem du Andere auf unsere Aktion hinweist. Bitte verweise aber grundsätzlich auf diese Seite, damit wir die Protestnoten sammeln und gemeinsam vorlegen können.
Wir bedanken uns für deine Mithilfe und werden dich auf dieser Seite über den Stand unserer Aktion unterrichten.
Nicht genug?
Weitere Meldungen findest du in unserem Archivkeller.
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