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SM-Literatur darf nicht mehr angeboten werden

Händler und Versender von Büchern dürfen auf dem deutschen Markt künftig nicht mehr alle Inhalte online anbieten. Was früher in Geschäften unter dem Ladentisch verkauft werden musste und mit dem Online-Versandhandel einen Befreiungsschlag erlebte, stürzt nunmehr zurück in die Steinzeit.

Veröffentlicht am 01.04.2014.

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Hinweis: Diese Meldung war unser Aprilscherz 2014 und ist frei erfunden.

Deutschland erfährt gegenwärtig zahlreiche gesetzliche Neuerungen. Unter anderem wird das Patentrecht vereinfacht und Bibliotheken können Werke künftig einfacher digitalisieren. Eine Veränderung aber hat sich von der Öffentlichkeit eher unbemerkt eingeschlichen und überrascht insbesondere Verlage sowie Autorinnen und Autoren empfindlich.

Händler und Versender von Büchern dürfen auf dem deutschen Markt künftig nicht mehr alle Inhalte online anbieten. Was früher in Geschäften »unter dem Ladentisch« verkauft werden musste und glücklicherweise mit dem Online-Versandhandel einen Befreiungsschlag durch weitgehend anonyme Bestellung erlebte, stürzt nunmehr zurück in die Steinzeit. Der entsprechende Passus lautet:

( Verbot schließt »positive Darstellungen nonkonformer sexueller Verhaltensweisen« ein )

»Das Verbot schließt ein (...) Druck- oder dem vergleichbare Werke auch in elektronischer Form mit der positiven Darstellung explizit sexueller Handlungen, denen nonkonforme sexuelle Verhaltensweisen, insbesondere Gewalt, Gewaltverherrlichung, Freiheitsberaubung, (...), sadomasochistische Praktiken (...) zugrunde liegen.«

Aufmerksam wurden Verlage, Autorinnen und Autoren durch die schriftliche Information eines der größten in Deutschland agierenden Online-Versandhändlers für Bücher. Dieser beabsichtigt, sein Sortiment im zweiten Halbjahr 2014 entsprechend der Neuregelung auszurichten und zu bereinigen. In dem Schreiben, welches derzeit massenweise nicht nur den Verlagen, sondern auch selbstveröffentlichenden Autorinnen und Autoren zugeht, heißt es:

»Wir sehen uns im Interesse unserer Kunden in der Pflicht, Literatur mit sexuellen Handlungen, die dem Jugendschutz unterliegen, nicht mehr unkontrolliert auf unserer Online-Plattform anzubieten. Ebenso verzichten wir künftig auf Werke mit gewaltverherrlichenden, diskriminierenden und anderweitig fragwürdigen Darstellungen sexueller Handlungen.

(...)

Folgende Inhalte lassen wir ausdrücklich nicht mehr zu:

(...)

- Freiheitsberaubungen, Körperverletzungen im sexuellen Kontext

- sadomasochistische Praktiken

- Darstellung von Fetischen

(...)

( Wir werden die Bestellung und den Aufruf vollständig unterbinden. )

Wir bitten Sie, ihre Werke selbständig zurückzuziehen. In angemessener Zeit werden wir zunächst die Bestellung, in Folge auch den Aufruf von Angeboten mit den genannten Inhalten durch Weiterleitung auf eine neutrale Informationsseite vollständig unterbinden.«

Anheizen dürften die Festlegung sowie die blind-folgsame Umsetzung durch die größten Online-Händler erneut die Diskussion, aus welchem Grund sadomasochistische Praktiken als »nonkonforme sexuelle Verhaltensweisen« bezeichnet werden. Das aber nur am Rande. Denn in erster Linie betroffen sind Autorinnen und Autoren, die ihre Bücher im Selfpublishing-Verfahren und / oder als eBook über Online-Plattformen anbieten, davon leben und nun neue Vertriebswege suchen müssen.

Ebenso trifft es aber auch deren Leserinnen und Leser, die künftig im deutschen Online-Versandhandel auf die Vielfalt erotischer Veröffentlichungen in Printform oder als eBook vollständig verzichten müssen. Es bleibt abzuwarten, ob sich ausländische Plattformen etablieren und inwieweit ihnen die Veröffentlichung der genannten Inhalte von deutschen Autorinnen und Autoren möglich sein wird. In jedem Fall wird die Neuregelung erhebliche Umwälzungen im Online-Versandhandel von Büchern zur Folge haben – aber auch »bereinigte, saubere« Regale mit nur noch »artiger« Literatur.

Wer sich also mit Büchern und eBooks eindecken möchte, die BDSM-Inhalte haben, sollte nicht zu lange warten. Spätestens mit Ende des zweiten Halbjahres 2014 werden diese Werke aus allen Online-Plattformen verschwunden sein. Dann bleibt nur noch die Bestellung persönlich vor Ort im Buchladen.

Da sich das Verbot ausdrücklich auf den Verkauf von Werken bezieht, sind die Schattenzeilen von der Neuregelung vorläufig nicht betroffen. Die euch von den Autorinnen und Autoren angebotenen Texte werden weiterhin zur Verfügung stehen.

 

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