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Die Schattenzeilen werden eine Bibliothek

Um die Schattenzeilen weiterhin kostenlos anbieten zu können, werdet ihr zum Lesen einen virtuellen Bibliotheksausweis erhalten. Denn wir müssen Euer Nutzerkonto aus gesetzlichen Zwängen in ein Bibliothekskonto umwandeln.

Veröffentlicht am 01.04.2016.

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April, April!

Bitte beachtet, dass die nachfolgende Meldung unser Aprilscherz 2016 war.

 

Das im August 2013 in Kraft getretene Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Texte im Internet nicht nur den gleichen Schutzinteressen unterliegen wie vergleichbare Texte in (herkömmlichen) Printmedien, sondern sogar ein besonderes Schutzinteresse vor Zweitverwertung genießen müssen. Daher sind Textsammlungen, die aus freien, nicht in anderen Medien veröffentlichten Werken bestehen, mit einer Übergangsfrist von längstens drei Jahren einzeln und nachweisbar zu vergüten.

Aufgrund dieser Novellierung des bestehenden Schutzrechtes entstünde für die Schattenzeilen ein gewisser Abführbetrag für jeden aufgerufenen Text. Mit diesem Beitrag sollen – unter Federführung der Vergütungsgemeinschaft VG Text – jene Beträge ersetzt werden, die bei einem Nichtschutz der Texte durch deren Abruf oder Textschnipseleinblendungen in den Suchergebnissen durch Werbeeinnahmen an Dritte, die nicht Urheber sind, entstünden.

Im Klartext bedeutet das nichts anderes, als dass wir die auf den Schattenzeilen gesammelten Texte künftig nicht mehr kostenlos anbieten könnten. Der Abführbetrag beträgt zwar im Einzelnen nur wenige Cent pro Normseite, ist aber in der Gesamtheit der aufgerufenen Texte nicht mehr durch uns finanzierbar. In einem ersten Überschlag wären von uns etwa dreieinhalbtausend Euro Textkosten im Monat zu entrichten.

Da wir seit Bestehen der Schattenzeilen dafür eintreten, eine kostenlose und werbefreie Plattform für Autorinnen und Autoren, Leserinnen und Leser zu sein, wollen wir das nicht akzeptieren. Nach eingehender rechtlicher Beratung glauben wir eine Möglichkeit gefunden zu haben, die Schattenzeilen weiterhin kostenfrei zu betreiben.

Die Schattenzeilen werden zur Bibliothek.

Hintergrund ist eine im Leistungsschutzrecht vorgesehene Bibliotheksklausel, nach der Verleihwerke von der Abführung von Kosten grundsätzlich ausgenommen sind.

Das hat den Vorteil, dass wir euch die Texte weiterhin kostenfrei zur Verfügung stellen können. Aber es bedingt auch, dass wir den (Zitat) »Typus der Verfügbarkeit« der Texte auf »bibliothekarisch« ändern.

Was bedeutet das?

Künftig werdet ihr zum Lesen auf den Schattenzeilen einen virtuellen Bibliotheksausweis erhalten. Denn wir müssen euer Nutzerkonto (offiziell) in ein Bibliothekskonto umwandeln, um der Ausnahmeklausel zu entsprechen. Mit dem Ausweis könnt ihr – ganz wie in einer herkömmlichen Bibliothek – einzelne Texte für einen bestimmten Zeitraum »ausleihen«. Innerhalb dieses Zeitraums bis zur Rückgabe des von euch geliehenen Textes kann (und darf im Sinne des Leistungsschutzrechtes) kein anderer Nutzer auf den Text zugreifen.

Woher bekomme ich den Ausweis?

Wir werden jedem bereits angemeldeten Clubmitglied in den nächsten Tagen einen Bibliotheksausweis mit individuellen Zugangsdaten kostenlos zur Verfügung stellen. Bei Neuanmeldungen nach dem 15.04.2016 können wir leider nicht auf eine geringe Bearbeitungsgebühr in Höhe der Selbstkosten verzichten.

Wir bitten euch um Verständnis, vor allem auch um Geduld, wenn bei der Ausleihe von Texten längere Warteschlangen entstehen. Anders können wir die Schattenzeilen aber nicht weiterhin kostenfrei anbieten.

 

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Kommentare zu diesem Artikel

Knurrwolf

Profil unsichtbar.

02.04.2016 um 15:29 Uhr

Alle Jahre wieder...

... deshalb hab ich gestern so wenig wie möglich herumgesurft, um nicht doch noch an einem scherzverursachten Hirnschlag zu entfahren

Nachtasou

Autor. Korrektor.

02.04.2016 um 14:40 Uhr

Das war aber schwere Kost.

Wenn Mitglieder, die ansonsten einfühlsam und schön schreiben, plötzlich in furztrockenes Verwaltungsdeutsch umschalten, weiß ich nicht, ob ich neidisch sein muss oder froh sein darf *g

ich entscheide mich für die Anerkennung stilistischer Beweglichkeit. Habt Ihr fein und unterhaltsam hinbekommen.

 

Dass die jetzigen Profilfotos (z.B. mit spitzen Ohren, aus denen Haarbüschel herausragen) gar keine Passbilder sind, ist damit wohl auch aufgeklärt *g

Jona Mondlicht

Autor. Korrektor. Teammitglied. Förderer.

02.04.2016 um 01:34 Uhr

geändert am 02.04.2016 um 01:36 Uhr

 Ihr Lieben,

 

nachdem wir stundenlang Bibliotheksausweise gedruckt, ausgeschnitten und einlaminiert haben, sind wir auch unter Berücksichtigung Eurer Anregungen und Einwände zu dem Schluss gelangt, dass eine virtuelle Bibliothek doch nicht so der beste Einfall ist.

 

Darum lassen wir alles so bleiben, wie es ist - und erklären einfach, dass die Meldung unser Aprilscherz 2016 gewesen ist.

 

 

Lieben Dank allen, die den Scherz nicht durch verräterische Kommentare verdorben haben, Respekt all jenen, die fachlich fundiert noch einen draufgesetzt haben und weiterhin eine kostenlose, umbeschwerte sowie ausleihfreie Lesezeit uns allen.

 

Liebe Grüße

Jona

Cayt

Profil unsichtbar.

01.04.2016 um 21:37 Uhr

geändert am 01.04.2016 um 21:43 Uhr

Das wurde so in etwa um den 01.04.2006 schon einmal versucht.

 

Damals scheiterte es aber glaube ich an einer EU-Verordnung, bei der es - man möge mir verzeihen, dass ich das nicht mehr richtig im Kopf habe nach all der Zeit - darum ging, daß Bibliotheken immer mehr ehrenamtlich betrieben werden. Eine Onlinebibliothek in diesem Sinne aber schon von der Seitenerstellung und -aufrechterhaltung, Kosten verursachen würde, die mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit nicht vereinbar oder abrechnungsfähig wäre.

 

Wie gesagt, ist lange her, ich kriegs nicht mehr so richtig im Kopf zusammen. Aber vielleicht findet ja jemand noch was zu dieser EU-Verordnung...

 

damit die Schattenzeilen vielleicht noch rechtzeitig auf dieser Grundlage einen Einspruch erwirken kann...

 

01.04.2016 um 13:58 Uhr

und ich grins mir einfach einen....

Meister Y

Autor. Förderer.

01.04.2016 um 09:16 Uhr

Lieber Jona,

selbst augenzwinkernd finde ich die Idee von nachtasou deutlich besser... Aber offensichtlich gilt ja das Prinzip: Was muss, das muss!

 

Ansonsten schließe ich mich vollumfänglich meiner Vorrednerin dienerin an. Kommt Zeit, kommt Rat. Schlussendlich ist ja alles, was man heute liest, morgen schon Vergangenheit.

 

verschneite Grüße

Meister Y

dienerin

Autorin. Förderer.

01.04.2016 um 09:09 Uhr

Ich schmunzel mal vor mich hin und warte ab was wirklich passiert und wie das ganze morgen aussieht. 

Kommt Zeit, kommt Rat. 

Und nicht alles was angekündigt wird, passiert auch so. Die Schattenzeilen haben mir bisher gut getan. Das werden sie auch weiterhin. 

Ich wünsche euch einen schönen Tag. 

Dienerin

Söldner

Autor. Korrektor.

01.04.2016 um 08:36 Uhr

In den Kommentaren zu dem im August 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht (sh. Meyer-Sammlung 13/228 Seiten 355 ff.) ist klar ausgeführt, dass Texte im Internet zwar den gleichen Schutzinteressen unterliegen wie vergleichbare Texte in Printmedien, dass aber ein besonderes Schutzinteresse vor Zweitverwertung bei Texten mit erotischem Inhalt nur unter der Maßgabe besteht, dass diese „in eindeutig kommerzieller Absicht bzw. in katalysatorisch kommerziell wirkender Handlungsweise“ angeboten werden.

Nach Auskunft des kaufmännischen Geschäftsführers der VG Wort, Dr. Drescher, sind somit Textsammlungen der Schattenzeilen, die aus freien, nicht in anderen Medien veröffentlichten Werken bestehen, in keinem Fall berührt.

Da somit keine Rechtsansprüche der VG Wort oder Dritter bestehen, entfallen auch sämtliche Rechtsfolgen.

 

Allerdings wurde ich von Dr. Drescher dahingehend informiert, dass erotische Textsammlungen nur bedingt öffentlichkeitsrelevant verwendet werden dürfen. Hier ist im Jugendschutzgesetz die „sichere Verwahrung erotischer Textsammlungen“ klar geregelt.

Sie darf im Schutze einer bibliothekarischen Verwaltung eingeschränkt öffentlichkeitswirksam gehandhabt werden.

Nach deutschem Bibliotheksgesetz (Mainzer Schrift, Herder-Scriptum-Texte) ist die Führung einer privaten Bibliothek eine gewerbliche Tätigkeit. Um hier der Gefahr der Einstellung des Geschäftsbetriebes durch das Finanzamt mit dem Argument der „Liebhaberei“ vorbeugend entgegenzuwirken, sollte die geplante Onleihe Gebühren erheben.

 

Der Nutzer muss lediglich eine Bankeinzugsermächtigung an die Bibliotheksverwaltung erteilen, die dann den Betrag von 99 Cent pro Geschichte einzieht.

Der guten Ordnung halber bin ich bereit, hier ein Konto zur Verfügung zu stellen und entsprechende Listen der Liebhabereien aller Bibliothekskunden zu pflegen und nach Bedarf interessierten Diensten zur Verfügung zu stellen. 

Schattenwölfin

Autorin. Förderer.

01.04.2016 um 06:44 Uhr

Mit Verlaub, das macht mich sowas von wütend ...

 

Jona, was ist in Dich gefahren?! 

 

Üblicherweise werden solche Dinge teamintern besprochen, bevor sie umgesetzt werden ... und nun so ein Alleingang ... das ist bitter ... das gefällt mir gar nicht ... ich bin sowas von enttäuscht ...

und wenn Du hier schon für Verständnis für einen solchen Schritt wirbst, dann bringen die Nutzer vielleicht auch Verständnis für Deine unglaubliche(!!) Vorgehensweise entgegen ...

 

Außerdem will ich keinen Ausweis ... auf Passbildern sehe ich schrecklich aus ...

 

Heulende Grüße

Wölfin

01.04.2016 um 05:37 Uhr

Du solltest auch erwähnen, dass mit der Umstellung als virtuelle Bibliothek gewisse typografische Vorschriften kommen. Da gibt es ganz strenge Richtlinien.

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