April, April!
Bitte beachtet, dass die nachfolgende Meldung unser Aprilscherz 2016 war.
Das im August 2013 in Kraft getretene Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Texte im Internet nicht nur den gleichen Schutzinteressen unterliegen wie vergleichbare Texte in (herkömmlichen) Printmedien, sondern sogar ein besonderes Schutzinteresse vor Zweitverwertung genießen müssen. Daher sind Textsammlungen, die aus freien, nicht in anderen Medien veröffentlichten Werken bestehen, mit einer Übergangsfrist von längstens drei Jahren einzeln und nachweisbar zu vergüten.
Aufgrund dieser Novellierung des bestehenden Schutzrechtes entstünde für die Schattenzeilen ein gewisser Abführbetrag für jeden aufgerufenen Text. Mit diesem Beitrag sollen – unter Federführung der Vergütungsgemeinschaft VG Text – jene Beträge ersetzt werden, die bei einem Nichtschutz der Texte durch deren Abruf oder Textschnipseleinblendungen in den Suchergebnissen durch Werbeeinnahmen an Dritte, die nicht Urheber sind, entstünden.
Im Klartext bedeutet das nichts anderes, als dass wir die auf den Schattenzeilen gesammelten Texte künftig nicht mehr kostenlos anbieten könnten. Der Abführbetrag beträgt zwar im Einzelnen nur wenige Cent pro Normseite, ist aber in der Gesamtheit der aufgerufenen Texte nicht mehr durch uns finanzierbar. In einem ersten Überschlag wären von uns etwa dreieinhalbtausend Euro Textkosten im Monat zu entrichten.
Da wir seit Bestehen der Schattenzeilen dafür eintreten, eine kostenlose und werbefreie Plattform für Autorinnen und Autoren, Leserinnen und Leser zu sein, wollen wir das nicht akzeptieren. Nach eingehender rechtlicher Beratung glauben wir eine Möglichkeit gefunden zu haben, die Schattenzeilen weiterhin kostenfrei zu betreiben.
Die Schattenzeilen werden zur Bibliothek.
Hintergrund ist eine im Leistungsschutzrecht vorgesehene Bibliotheksklausel, nach der Verleihwerke von der Abführung von Kosten grundsätzlich ausgenommen sind.
Das hat den Vorteil, dass wir euch die Texte weiterhin kostenfrei zur Verfügung stellen können. Aber es bedingt auch, dass wir den (Zitat) »Typus der Verfügbarkeit« der Texte auf »bibliothekarisch« ändern.
Was bedeutet das?
Künftig werdet ihr zum Lesen auf den Schattenzeilen einen virtuellen Bibliotheksausweis erhalten. Denn wir müssen euer Nutzerkonto (offiziell) in ein Bibliothekskonto umwandeln, um der Ausnahmeklausel zu entsprechen. Mit dem Ausweis könnt ihr – ganz wie in einer herkömmlichen Bibliothek – einzelne Texte für einen bestimmten Zeitraum »ausleihen«. Innerhalb dieses Zeitraums bis zur Rückgabe des von euch geliehenen Textes kann (und darf im Sinne des Leistungsschutzrechtes) kein anderer Nutzer auf den Text zugreifen.
Woher bekomme ich den Ausweis?
Wir werden jedem bereits angemeldeten Clubmitglied in den nächsten Tagen einen Bibliotheksausweis mit individuellen Zugangsdaten kostenlos zur Verfügung stellen. Bei Neuanmeldungen nach dem 15.04.2016 können wir leider nicht auf eine geringe Bearbeitungsgebühr in Höhe der Selbstkosten verzichten.
Wir bitten euch um Verständnis, vor allem auch um Geduld, wenn bei der Ausleihe von Texten längere Warteschlangen entstehen. Anders können wir die Schattenzeilen aber nicht weiterhin kostenfrei anbieten.
02.04.2016 um 15:29 Uhr
Alle Jahre wieder...
... deshalb hab ich gestern so wenig wie möglich herumgesurft, um nicht doch noch an einem scherzverursachten Hirnschlag zu entfahren