Um die Schattenzeilen weiterhin kostenlos anbieten zu können, werdet ihr zum Lesen einen virtuellen Bibliotheksausweis erhalten. Denn wir müssen Euer Nutzerkonto aus gesetzlichen Zwängen in ein Bibliothekskonto umwandeln.
wir bitten Euch, die bevorstehende Umstellung zu beachten und Verständnis für unsere Entscheidung aufzubringen.
Viele Grüße
Jona
PS.: Unsachliche oder nicht ernst gemeinte Beiträge werden wir unsichtbar schalten - jedenfalls so lange, bis sich die Wogen im Verlauf des Tages geglättet haben.
Wie lang sind denn dann die Ausleihfristen? Ich brauch mindestens 10 Minuten pro Seite. Und welche Mahngebühren entstehen bei Überschreitung der zugesicherten Ausleihfristen?
Ich sehe erst mal nur Nachteile:
Es besteht keine Möglichkeit, Bücher zu klauen wie in einer richtigen Bibliothek. Mit dem Chatten ist dann auch Schluss, weil nach der allgemeinen Bibliotheksordnung Stille angesagt ist. Und mit dem Frühaufsteherthread hat sich´s dann ja wohl auch, wenn christliche Öffnungszeiten eingehalten werden müssen.
Einen Vorteil sehe ich aber auch: endlich werden in den Profilen richtige Passbilder zu sehen sein.
Lieber Jona, wärs nicht einfacher den ganzen Sumps auf DVD zu brennen und die Schattenzeilen als Videothek zu betreiben?
Du solltest auch erwähnen, dass mit der Umstellung als virtuelle Bibliothek gewisse typografische Vorschriften kommen. Da gibt es ganz strenge Richtlinien.
Üblicherweise werden solche Dinge teamintern besprochen, bevor sie umgesetzt werden ... und nun so ein Alleingang ... das ist bitter ... das gefällt mir gar nicht ... ich bin sowas von enttäuscht ...
und wenn Du hier schon für Verständnis für einen solchen Schritt wirbst, dann bringen die Nutzer vielleicht auch Verständnis für Deine unglaubliche(!!) Vorgehensweise entgegen ...
Außerdem will ich keinen Ausweis ... auf Passbildern sehe ich schrecklich aus ...
In den Kommentaren zu dem im August 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht (sh. Meyer-Sammlung 13/228 Seiten 355 ff.) ist klar ausgeführt, dass Texte im Internet zwar den gleichen Schutzinteressen unterliegen wie vergleichbare Texte in Printmedien, dass aber ein besonderes Schutzinteresse vor Zweitverwertung bei Texten mit erotischem Inhalt nur unter der Maßgabe besteht, dass diese „in eindeutig kommerzieller Absicht bzw. in katalysatorisch kommerziell wirkender Handlungsweise“ angeboten werden.
Nach Auskunft des kaufmännischen Geschäftsführers der VG Wort, Dr. Drescher, sind somit Textsammlungen der Schattenzeilen, die aus freien, nicht in anderen Medien veröffentlichten Werken bestehen, in keinem Fall berührt.
Da somit keine Rechtsansprüche der VG Wort oder Dritter bestehen, entfallen auch sämtliche Rechtsfolgen.
Allerdings wurde ich von Dr. Drescher dahingehend informiert, dass erotische Textsammlungen nur bedingt öffentlichkeitsrelevant verwendet werden dürfen. Hier ist im Jugendschutzgesetz die „sichere Verwahrung erotischer Textsammlungen“ klar geregelt.
Sie darf im Schutze einer bibliothekarischen Verwaltung eingeschränkt öffentlichkeitswirksam gehandhabt werden.
Nach deutschem Bibliotheksgesetz (Mainzer Schrift, Herder-Scriptum-Texte) ist die Führung einer privaten Bibliothek eine gewerbliche Tätigkeit. Um hier der Gefahr der Einstellung des Geschäftsbetriebes durch das Finanzamt mit dem Argument der „Liebhaberei“ vorbeugend entgegenzuwirken, sollte die geplante Onleihe Gebühren erheben.
Der Nutzer muss lediglich eine Bankeinzugsermächtigung an die Bibliotheksverwaltung erteilen, die dann den Betrag von 99 Cent pro Geschichte einzieht.
Der guten Ordnung halber bin ich bereit, hier ein Konto zur Verfügung zu stellen und entsprechende Listen der Liebhabereien aller Bibliothekskunden zu pflegen und nach Bedarf interessierten Diensten zur Verfügung zu stellen.
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selbst augenzwinkernd finde ich die Idee von nachtasou deutlich besser... Aber offensichtlich gilt ja das Prinzip: Was muss, das muss!
Ansonsten schließe ich mich vollumfänglich meiner Vorrednerin dienerin an. Kommt Zeit, kommt Rat. Schlussendlich ist ja alles, was man heute liest, morgen schon Vergangenheit.
Das wurde so in etwa um den 01.04.2006 schon einmal versucht.
Damals scheiterte es aber glaube ich an einer EU-Verordnung, bei der es - man möge mir verzeihen, dass ich das nicht mehr richtig im Kopf habe nach all der Zeit - darum ging, daß Bibliotheken immer mehr ehrenamtlich betrieben werden. Eine Onlinebibliothek in diesem Sinne aber schon von der Seitenerstellung und -aufrechterhaltung, Kosten verursachen würde, die mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit nicht vereinbar oder abrechnungsfähig wäre.
Wie gesagt, ist lange her, ich kriegs nicht mehr so richtig im Kopf zusammen. Aber vielleicht findet ja jemand noch was zu dieser EU-Verordnung...
damit die Schattenzeilen vielleicht noch rechtzeitig auf dieser Grundlage einen Einspruch erwirken kann...
nachdem wir stundenlang Bibliotheksausweise gedruckt, ausgeschnitten und einlaminiert haben, sind wir auch unter Berücksichtigung Eurer Anregungen und Einwände zu dem Schluss gelangt, dass eine virtuelle Bibliothek doch nicht so der beste Einfall ist.
Darum lassen wir alles so bleiben, wie es ist - und erklären einfach, dass die Meldung unser Aprilscherz 2016 gewesen ist.
Lieben Dank allen, die den Scherz nicht durch verräterische Kommentare verdorben haben, Respekt all jenen, die fachlich fundiert noch einen draufgesetzt haben und weiterhin eine kostenlose, umbeschwerte sowie ausleihfreie Lesezeit uns allen.
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Die Schattenzeilen werden eine Bibliothek
Um die Schattenzeilen weiterhin kostenlos anbieten zu können, werdet ihr zum Lesen einen virtuellen Bibliotheksausweis erhalten. Denn wir müssen Euer Nutzerkonto aus gesetzlichen Zwängen in ein Bibliothekskonto umwandeln.
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